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Bei den Rechtschutzversicherungen kommt
es auf die Leistungen und die Bedingungen an, nicht alle
Rechtschutzversicherungen haben auch in Ihren Leistungen
die gleichen Bedingungen. Es ist erforderlich die
Leistungen miteinander zu vergleichen. Achten Sie bei
den Rechtschutzversicherungen also auf die eingebauten
und erweiterten Leistungen in den Bedingungen. |
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Rechtschutzbedingungen
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IV. Formen des Versicherungsschutzes |
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§
23 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige |
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§ 23 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
(1) Versicherungsschutz besteht für den
Versicherungsnehmer und seinen Lebenspartner (§ 15
Absatz 2), wenn einer oder beide eine gewerbliche,
freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit
ausüben,
a) für den privaten Bereich,
b) für den beruflichen Bereich in Ausübung einer
nichtselbstständigen Tätigkeit.
(2) Mitversichert sind die minderjährigen und die
unverheirateten, nicht in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder. Die
volljährigen Kinder sind jedoch längstens bis zu dem
Zeitpunkt mitversichert, in dem sie erstmals eine auf
Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür
ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
(3) Der Versicherungsschutz umfasst:
Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2a),
Arbeits-Rechtsschutz (§ 2b),
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2d),
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2e),
Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2f),
Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz (§ 2g) bb),
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2h),
Straf-Rechtsschutz (§ 2i),
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2j),
Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-,
Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (§ 2k),
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2m).
(4) Vom Versicherungsschutz nach Absatz 3 können durch
besondere Vereinbarung einzelne Leistungsarten
ausgeschlossen werden.
(5) Der Versicherungsschutz umfasst nicht die
Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer,
Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines
Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft
sowie Anhängers.
(6) Sind der Versicherungsnehmer und/oder der
mitversicherte Lebenspartner nicht mehr gewerblich,
freiberuflich oder sonstig selbstständig tätig oder wird
von diesen keine der vorgenannten Tätigkeiten mit einem
Gesamtumsatz von mehr als 15.000,- € – bezogen auf das
letzte Kalenderjahr – ausgeübt, wandelt sich der
Versicherungsschutz ab Eintritt dieser Umstände in einen
solchen gemäß § 25 um. |
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§ 24 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige,
Rechtsschutz für Firmen und Vereine |
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(1) Versicherungsschutz besteht
a) für die im Versicherungsschein bezeichnete
gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige
Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Mitversichert sind
die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in
Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den
Versicherungsnehmer;
b) für Vereine sowie deren gesetzliche Vertreter,
Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der
Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung
obliegen.
(2) Der Versicherungsschutz umfasst:
Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2a),
Arbeits-Rechtsschutz (§ 2b),
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2e),
Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2f),
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2h),
Straf-Rechtsschutz (§ 2i),
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2j),
Daten-Rechtsschutz (§ 2l),
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2m).
(3) Der Versicherungsschutz umfasst nicht die
Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer,
Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines
Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft
sowie Anhängers.
(4) Endet der Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe
oder Tod des Versicherungsnehmers, wird ihm bzw. seinen
Erben Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle
gewährt, die innerhalb eines Jahres nach der Beendigung
des Versicherungsvertrags eintreten und im Zusammenhang
mit der im Versicherungsschein genannten Eigenschaft des
Versicherungsnehmers stehen. |
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Vergleich Rechtschutzversicherungen |
Unseren Vergleich der Rechtschutzversicherungen
zeigt Ihnen die Unterschiede in den einzelnen
Versicherungen auf. Durch den Vergleich erhalten sie
eine Marktübersicht der Rechtschutzversicherungen |
Vergleich Rechtschutzversicherungen |
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Rechtschutzversicherung |
Rechtschutzbedingungen verschiedener Gesellschaften |
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