Rechtschutzversicherung - Lexikon |
|
Anzeigepflicht |
|
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet
beim Abschluss bzw. bei Veränderungen des Versicherungsvertrages alle
Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Tut er dies nicht so verletzt
er die Anzeigepflicht. |
Bei falsch Angabe zu risikorelevanten
Fragen bzw. verschweigt der Versicherungsnehmer Angaben bzw. gibt sie
nicht an, liegt eine Anzeigepflichtverletzung vor. Weist der Versicherer
die Anzeigepflichtverletzung nach, kann dieser innerhalb festgelegten
Fristen vom Vertrag zurücktreten und ist dann von der Leistung
(Schadenersatz) befreit. |
|
|
|
• © 2000-2009
rechtschutzversicherung.biz • |