Rechtschutzversicherung - Lexikon
 
Anzeigepflicht
 
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet beim Abschluss bzw. bei Veränderungen des Versicherungsvertrages alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Tut er dies nicht so verletzt er die Anzeigepflicht.
Bei falsch Angabe zu risikorelevanten Fragen bzw. verschweigt der Versicherungsnehmer Angaben bzw. gibt sie nicht an, liegt eine Anzeigepflichtverletzung vor. Weist der Versicherer die Anzeigepflichtverletzung nach, kann dieser innerhalb festgelegten Fristen vom Vertrag zurücktreten und ist dann von der Leistung (Schadenersatz) befreit.
 

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