Rechtschutzversicherung - Lexikon |
|
Ausbildung Altersgrenze |
|
In der Regel gibt es Altersgrenzen,
innerhalb der Auszubildende über den Vertrag der Eltern mitversichert ist.
Meist sind Auszubildende bis zum Alter von 25 oder 30 Jahren
mitversichert. Einige Versicherer dehnen diesen Versicherungsschutz über
die oben angegebenen Altersgrenzen hinaus aus. |
Um sicher zu gehen bis zu welchem Alter
Auszubildende mitversichert sind sollte grundsätzlich der Versicherer
befragt werden. lassen Sie sich die Altersgrenze vom Versicherer
schriftlich bestätigen. |
|
|
|
• © 2000-2009
rechtschutzversicherung.biz • |