Rechtschutzversicherung - Lexikon
 
Einlösungsbeitrag Erstprämie
 
Der erst Beitrag zur Beginn des Versicherungsverhältnisses ist der Einlösungsbeitrag. Erst nach Eingang des Einlösungsbeitrages beim Versicherer besteht Versicherungsschutz. Der Einlösungsbeitrag ist sofort nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig.
 
 

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