Rechtschutzversicherung - Lexikon |
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Einlösungsbeitrag Erstprämie |
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Der erst Beitrag zur Beginn des
Versicherungsverhältnisses ist der Einlösungsbeitrag. Erst nach Eingang
des Einlösungsbeitrages beim Versicherer besteht Versicherungsschutz. Der
Einlösungsbeitrag ist sofort nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. |
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