Rechtschutzversicherung - Lexikon |
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Fahrzeugrechtsschutz |
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Fahrzeugrechtsschutz ist Bestandteil der
Verkehrsrechtsschutzversicherung. Der Fahrerrechtsschutz wird für das im
Versicherungsschein beantragte Fahrzeug als Eigentümer, Halter, Mieter,
Entleiher und berechtigter Fahrer sowie Insassen jeweils in deren
Eigenschaft gewährt. |
In der Fahrzeugrechtschutzversicherung
werden einzelne Fahrzeuge versichert, dies trifft dann zu, wenn nicht alle
Fahrzeuge des Versicherungsnehmers versichert werden sollen. |
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