Rechtschutzversicherung - Lexikon
 
Folgeereignistheorie
 
Bei der Folgeereignistheorie wird im Schadenersatzrechtsschutz auf den Zeitpunkt abgestellt, an dem das Ereignis erstmals seine Folge entfaltet.

Beispiel: Der Arzt verordnet ein falsches Medikament, so ist das Folgeereignis die nach der Einnahme des Medikaments erfolgte Gesundheitsstörung.
 

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