Bei der Folgeereignistheorie wird im
Schadenersatzrechtsschutz auf den Zeitpunkt abgestellt, an dem das
Ereignis erstmals seine Folge entfaltet.
Beispiel: Der Arzt verordnet ein falsches Medikament, so ist das
Folgeereignis die nach der Einnahme des Medikaments erfolgte
Gesundheitsstörung. |