Rechtschutzversicherung - Lexikon
 
Fristlose Kündigung
 
Die fristlose Kündigung kann im Schadenfall ausgesprochen werden. Die Kündigung kann innerhalb eines Monats nach Schadenregulierung fristlos oder aber zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Der Versicherungsnehmer sollte die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres aussprechen, da dem Versicherer der Beitrag bis zum Ende des Versicherungsjahres zusteht.
 
 

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