Rechtschutzversicherung - Lexikon |
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Ordentliche Kündigung |
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Die ordentliche Kündigung muss
fristgerecht zum Ende des Versicherungsvertrages unter Einhaltung der
jeweiligen Frist erfolgen, in der Regel gilt eine 3 monatige Frist zum
Ablauf des Vertrages. |
Als Versicherungsnehmer sollte die
ordentliche Kündigung per Einschreiben Rückschein an das
Versicherungsunternehmen versendet werden. |
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