Rechtschutzversicherung - Lexikon
 
Ordentliche Kündigung
 
Die ordentliche Kündigung muss fristgerecht zum Ende des Versicherungsvertrages unter Einhaltung der jeweiligen Frist erfolgen, in der Regel gilt eine 3 monatige Frist zum Ablauf des Vertrages.
Als Versicherungsnehmer sollte die ordentliche Kündigung per Einschreiben Rückschein an das Versicherungsunternehmen versendet werden.
 

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