Rechtschutzversicherung - Lexikon
 
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
 
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz besteht für den privaten , beruflichen und Verkehrsbereich des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft als Nichtselbständiger / Arbeitnehmer.
Im Verkehrsbereich sind alle auf den Versicherungsnehmerkreis zugelassenen Kraftfahrzeuge mitversichert, ferner gilt Versicherungsschutz als Fahrer oder Insasse fremder oder gemieteter Fahrzeuge. Auch besteht Versicherungsschutz für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Kraftfahrzeuge.
 

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