Rechtschutzversicherung - Lexikon
 
Privat- und Berufsrechtsschutz
 
Der Privat- und Berufsrechtsschutz gilt für den privaten und den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Nichtselbständiger / Arbeitnehmer.
Je nach Tarifart können Familienangehörige mitversichert werden.
In Singletarifen sind nur die Versicherungsnehmer versichert.

• © 2000-2009 rechtschutzversicherung.biz •

 
Machen Sie noch heute den Versicherungsvergleich für die Rechtschutzversicherung