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Tritt ein, wenn Sie von jemandem Schadenersatz im Rahmen
gesetzlicher Haftpflicht fordern und durchsetzen müssen. Das kann
Sach-,Personen- oder auch Vermögensschäden betreffen. Konkret geht’s z.B.
um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder das beschädigte Kfz.
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