Rechtschutzversicherung - Lexikon
 
Schadenersatz-Rechtsschutz
 

Tritt ein, wenn Sie von jemandem Schadenersatz im Rahmen gesetzlicher Haftpflicht fordern und durchsetzen müssen. Das kann Sach-,Personen- oder auch Vermögensschäden betreffen. Konkret geht’s z.B. um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder das beschädigte Kfz.

 
 

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