Rechtschutzversicherung - Lexikon
 
Verkehrsrechtsschutz
 
Verkehrsrechtsschutz besteht für den Versicherungsnehmerkreis als Eigentümer, Halter oder Insasse auf ihn zugelassener Kraftfahrzeuge. Versicherungsschutz besteht auch ald Fahrer oder Insasse fremder oder gemieteter Kraftfahrzeuge. Eine Beschränkung auf gleichartige Fahrzeug kann vereinbart werden.
 

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