Rechtschutzversicherung - Lexikon
 
Versicherungsende
 
Das Versicherungsende gibt an wann ein Versicherungsvertrag aufgehoben wird und der Versicherungsschutz über den Versicherungsvertrag endet. Schäden nach Versicherungsende werden nicht mehr reguliert.
 

• © 2000-2009 rechtschutzversicherung.biz •