Rechtschutzversicherung - Lexikon
 
Wartezeiten
 
Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel für Berufs- und Eigentums- / Mietrechtsschutz eine Wartezeit von 3 Monaten.
Bei einem Versichererwechsel verzichtet der neue Versicherer in der Regel auf eine erneute Wartezeit.
 

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