| Rechtschutzversicherung - Lexikon |
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| Widerrufsrecht |
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| Innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung
des Versicherungsvertrages kann der Versicherungsantrag widerrufen werden.
Der Widerruf sollte schriftlich per Einschreiben Rückschein an den
Versicherer gesendet werden. |
| Bei unterjährigen Versicherungen, bei
sofortigen Versicherungsschutz durch den Versicherer und wenn der
Versicherungsnehmer Vollkaufmann ist besteht kein Widerrufsrecht. |
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