Rechtschutzversicherung - Lexikon
 
Widerrufsrecht
 
Innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsvertrages kann der Versicherungsantrag widerrufen werden. Der Widerruf sollte schriftlich per Einschreiben Rückschein an den Versicherer gesendet werden.
Bei unterjährigen Versicherungen, bei sofortigen Versicherungsschutz durch den Versicherer und wenn der Versicherungsnehmer Vollkaufmann ist besteht kein Widerrufsrecht.
 

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