| Rechtschutzversicherung - Lexikon |
| Anspruchsteller |
| Als Anspruchsteller bezeichnet man denjenigen, der entweder für sich oder für einen Dritten gegenüber dem Versicherer Ansprüche (Schadenersatz) geltend macht. |
|
|
| Die Rechtschutzversicherung sollten Sie einmal online vergleichen. |