Rechtschutzversicherung - Lexikon
 
Betriebskosten Versicherer
 
Der Versicherer versteht unter Betriebskosten die Kosten des Versicherungsbetriebes, sowie Abschlusskosten für den Versicherungsvertrag, Inkassokosten, Bestandsführungskosten, Vermögensverwaltungskosten, Kosten für den Rückversicherer und Bearbeitungskosten für Beitragsrückerstattungen.
 
 

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