Die fristlose Kündigung kann im
Schadenfall ausgesprochen werden. Die Kündigung kann innerhalb eines
Monats nach Schadenregulierung fristlos oder aber zum Ende des
Versicherungsjahres erfolgen. Der Versicherungsnehmer sollte die Kündigung
zum Ablauf des Versicherungsjahres aussprechen, da dem Versicherer der
Beitrag bis zum Ende des Versicherungsjahres zusteht. |