Rechtschutzversicherung - Lexikon
 
Obliegenheiten
 
Um die im Versicherungsschein enthaltenen Leistungen zu erhalten muss der Versicherungsnehmer Pflichten (Obliegenheiten) erfüllen. Zu den Obliegenheiten zählen Anzeige- , Auskunfts- und Mitteilungspflichten.
Bei Verstössen gegen die Obliegenheiten kann dies zur Leistungsfreiheit und sogar zur Vertragskündigung durch den Versicherer führen.
 

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