| Rechtschutzversicherung - Lexikon |
| Privat- und Berufsrechtsschutz |
| Der Privat- und Berufsrechtsschutz gilt für den privaten und den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Nichtselbständiger / Arbeitnehmer. |
| Je nach Tarifart können Familienangehörige mitversichert werden. |
| In Singletarifen sind nur die Versicherungsnehmer versichert. |
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