Rechtschutzversicherung

 
 

Online Vergleich Rechtschutzversicherung

Arbeitsrechtschutzversicherung Hilft Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zu klären, in der ersten Instanz zahlt jede Partei ihre Rechtskosten selbst.
Schadenersatz-Rechtschutz: Schadenersatzrechtschutz tritt ein, wenn eigene Schadenersatzansprüche gegen Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.

Verkehrs-Rechtschutz:

Diese Art der Rechtschutzversicherung tritt für nahezu alle Streitigkeiten ein, die mit Verträgen, Strafverfahren, Führerschein und allen Ersatzansprüchen rund ums Auto zu tun haben  Der Rechtschutz gilt für alle Insassen des Autos.
Vertrags- und Sachschaden-Rechtschutz: Wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend gemacht werden oder abgewendet werden sollen tritt der Vertrags. und Sachschaden-Rechtschutz ein. z.B.: Kaufvertrag, Reparaturvertrag, Kredite etc.

Miet- und Eigentums-Rechtschutz

Alle aus Miet- und Eigentum entstehenden Streitigkeiten werden über den Miet- und Eigentums-Rechtschutz abgedeckt.
Beratungs-Rechtschutz Den Beratungsrechtschutz brauchen Sie, wenn Sie den Rechtsanwalt oder Notar für eine Rechtsauskunft in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen sind Bauvorhaben, Scheidung oder Erbschaften. Auch Bußgelder und Geldstrafen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sozialgerichts-Rechtschutz Dies betrifft die Prozesse vor den Sozialgerichten , hier werden die gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherungsprozesse verhandelt.
Steuer-Rechtsschutz Rechtschutz vor den Finanz- oder Verwaltungsgerichten
Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten- Rechtschutz Versicherungsschutz bei Strafverfahren oder Bußgeldverfahren vor Gerichten.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Streitigkeiten vor Verwaltungsbehörden oder dem Verwaltungsgericht sind hier versichert.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Schützt den Versicherten als Eigentümer / Vermieter oder Mieter von Wohnungen und Grundstücken. Er ersetzt Kosten aus Streitigkeiten mit Vertragspartnern, Verwaltungsorganen oder Nachbarn.
   


 

 

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